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Stadt Rödermark

Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) für den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadt Rödermark

📍 RödermarkVerwaltungVollzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Rödermark
Standort
Rödermark
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
7. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) für den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung {Verkehrsüberwacher/in / Hilfspolizist/in}

Der Magistrat der Stadt Rödermark Allgemeine Verwaltung

Die **Stadt Rödermark** mit ihren rund 29.000 Einwohnern und Einwohnerinnen liegt zentral und verkehrsgünstig angebunden in der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Unsere Stadt verfügt über eine hohe Lebensqualität und ist als Wohn- und Arbeitsort ausgezeichnet worden. Die Stadtverwaltung Rödermark versteht sich als in allen Bereichen zukunftsorientierte Verwaltung. Wir erbringen eine Vielzahl von wichtigen Dienstleistungen für die Menschen in unserer Stadt. Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen **Ordnungspolizeibeamten (d/m/w)** **für den Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung** unbefristet**\*** in Vollzeit. **Ihr Aufgabengebiet:** - Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen (Vitronic FM1) - Überwachung des ruhenden Verkehrs mittels OWi-ToGo - präventiver Streifendienst - Absicherung von Veranstaltungen - Überwachung der städtischen Satzungen und gesetzlichen Verordnungen - vollstrecken von Verwaltungsakten auch mittels Zwang - Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - Feld- und Forstschutz - Durchführung von Ermittlungen - manuelle Verkehrslenkung bei besonderen Verkehrslagen **Wir erwarten:** - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (d/m/w), zum Kaufmann (d/m/w) für Bürokommunikation oder vergleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst **sowie** erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bzw. die Bereitschaft diesen zu absolvieren alternativ erfolgreich abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) **oder** mind. dreijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung **und** erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) oder abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) - Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bescheinigung über die Berechtigung zu Fahrten mit Sonderrechten (Blaulicht und Einsatzhorn) ist von Vorteil - Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Programmen - die Bereitschaft im Bedarfsfall die Arbeitszeit auch flexibel und über das gewöhnliche Maß hinaus abzuleisten (abends und an Wochenenden sowie im Schichtdienst) - Zuverlässigkeit und Belastbarkeit - strukturierte und eigenständige Arbeitsweise - sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise - souveräne Kommunikation - Freude am Umgang mit Menschen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit - Bereitschaft zur Fortbildung **Wir bieten:** - eine unbefristete Einstellung in Vollzeit (39,0 Stunden/Woche) mit Vergütung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD je nach Qualifikation und Tätigkeitsübernahme - eine einschlägige Berufserfahrung wird berücksichtigt - abwechslungsreiche Aufgaben, es erfolgt eine entsprechende Einarbeitung und zusätzlich Schulungen bei der Hessischen Verwaltungakademie und der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit - sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten - Zusatzversorgung (zur Rente) über die Versorgungskasse Darmstadt - Jahressonderzahlung und Möglichkeit auf zusätzliches Leistungsentgelt - Vermögenswirksame Leistungen - Jobticket Premium ohne Eigenbeteiligung gültig für das gesamte RMV-Gebiet (inkl. Mitnahmeregelung) - gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements Ihre Bewerbung\*\* (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation, Führerschein sowie Arbeitszeugnisse), vorzugsweise per E-Mail (zusammengefasst in einer PDF-Datei), richten Sie bitte bis zum **19. Juni 2026** an den Magistrat der Stadt Rödermark -Fachdienst Personal- Dieburger Straße 13 – 17 63322 Rödermark **zusammengefasst in einer PDF-Datei an: ** Für fachliche Fragen steht Ihnen der Fachdienstleiter Herr Runkel unter 06074 911-830 zur Verfügung. Mögliche Vorstellungsgespräche sind für die Zeit zwischen dem 24. Juni 2026 und dem 30. Juni 2026 geplant. **Bitte beachten Sie außerdem:** \* Sollte die Ausbildung zum Hilfspolizei- und Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nach § 10 Abs. 5 HSOG-DVO i. V. m. § 99 HSOG (nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bzw. erfolgreich abgeschlossener Grundlagenlehrgang zum Ordnungspolizeibeamten (d/m/w) nicht vorliegen und wird sie nach Einstellung bzw. während des Beschäftigungsverhältnisse mit uns absolviert, behalten wir uns vor, das Beschäftigungsverhältnis zunächst auf die Dauer von zwei Jahren zu befristen. Nach erfolgreichem Abschluss der genannten Qualifikation und entsprechender Bewährung stellen wir die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht. *\*\* Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgegeben, sondern nach vier Monaten vernichtet bzw. gelöscht. Fügen Sie daher bitte Ihrer Bewerbung keine Originale, sondern nur Kopien bei.*

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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