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Stadt Aschaffenburg

Berufsbetreuer

Stadt Aschaffenburg

📍 AschaffenburgVerwaltungVollzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Aschaffenburg
Standort
Aschaffenburg
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
15. Juli 2026

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Stellenbeschreibung

Betreuungswesen

Die Betreuungsstelle berät Betroffene oder Angehörige zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsrecht bzw. Betreuungsverfahren und unterstützt nach Einführung einer Betreuung den gesetzlichen Betreuer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Aufgrund von Außenterminen und Notfällen sind wir nicht immer direkt für Sie erreichbar.

Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Ihr Anliegen nehmen können.

Berufsbetreuer

Welche Anforderungen muss ich als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mitbringen?

Ab dem 01.01.2023 müssen die Bewerber und Bewerberinnen ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen und umfangreiche Fachkenntnisse, die sog. Sachkunde nachweisen. Ihre berufliche Ausbildung kann dabei berücksichtigt werden.

Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind Sie von dem Nachweis der Sachkunde befreit.

Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem die jeweilige Stammbehörde (Betreuungsstelle des Landkreises oder der Stadt Aschaffenburg) sie als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin formell registriert hat.

Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychiatrie, Psychologie, Medizin usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten.

Auch persönliche Kompetenzen, werden für die professionelle Betreuungsführung benötigt: Organisationstalent, Methodenkompetenz, Zuverlässigkeit, Frustrationstoleranz, Durchsetzungsvermögen und Empathiefähigkeit.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit und Bereitschaft andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen. Seit der Reformierung des Betreuungsgesetzes ab dem 01.01.2023 rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche der Betreuten Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung.

Bei der Auswahl der o.g. Kriterien orientieren sich die Betreuungsstellen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg an den Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl der BAGüS, Stand 01/2017.

Wo bewerbe ich mich als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer?

Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg müssen sich bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Aschaffenburg bewerben. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg bewerben sich bei der Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg.

Bei Interesse wenden Sie sich an:

Betreuungsstelle Landkreis Aschaffenburg: Tel. Nr. 06021-394-5112

Betreuungsstelle Stadt Aschaffenburg: Tel. Nr. 06021-330-1593

Wie bewerbe ich mich?

Vereinbaren Sie zuerst mit der zuständigen Fachkraft der Betreuungsstelle einen Termin für ein Informationsgespräch. Bei weiterem Interesse reichen Sie eine schriftliche Bewerbung bei der zuständigen Betreuungsstelle ein.

Was müssen Ihre Bewerbungsunterlagen enthalten?

Warum möchten Sie Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer werden?

Welche besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse bringen Sie für die Anforderungen als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mit?

1. Motivationsschreiben: „Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl“ siehe Downloadbereich.

2. Lebenslauf in tabellarischer Form

3. Zeugnisse und Ausbildungsnachweise: Berufs- und Hochschulabschlüsse (sehr wichtig für Ihre noch zu erbringende Sachkunde und Ihre Vergütungsstufe)

4. Nachweise über Fort- und Weiterbildungen: Verwertbare Qualifikationen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer/in

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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