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Verbandsgemeinde Vorharz

Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt (m/w/d/x)

Verbandsgemeinde Vorharz

📍 WegelebenVerwaltungVollzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Verbandsgemeinde Vorharz
Standort
Wegeleben
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
18. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt (m/w/d/x)

Hybrid 38828 Wegeleben

Entgelt: TVöD-VKA E 12

Vollzeit Unbefristet Wochenarbeitszeit: 39 h

Besetzung zum: nächstmöglich Bewerbungsfrist: 31.12.2026

Die Verbandsgemeinde Vorharz, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Ditfurt, Groß Quenstedt, Harsleben, Hedersleben, Schwanebeck, Selke-Aue und Wegeleben, ist Teil des Landkreises Harz und erstreckt sich östlich der Städte Quedlinburg und Halberstadt. Der östliche Gemarkungsverlauf gilt gleichzeitig als Kreisgrenze zu den Landkreisen Börde- und Salzlandkreis. Das Verbandsgemeindegebiet mit einer Ausdehnung von ca. 208 km² und ca. 12.000 Einwohnern wird von den Verwaltungsstandorten in Wegeleben, Schwanebeck und Selke-Aue (OT Wedderstedt) verwaltet.

Dauerausschreibung

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kompetente und erfahrene Person als

Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt (m/w/d/x).

Ihre Aufgaben

Fachliche und personelle Leitung des Bau- und Ordnungsamtes, inklusive der Sachgebietsleitungen Bauverwaltung und Ordnung

Allgemeine Ansprechperson zu fachlichen und baurechtlichen Fragen

Verantwortlichkeit für die Haushaltsplanung und das Budget des Amtes und der Sachgebiete

Ihr Profil

Sie verfügen über eine abgeschlossene Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildung (Diplom, Bachelor, Master) in den Fachrichten Bauingenieurswesen oder Architektur

oder

ein abgeschlossenes Studium im Bereich angewandte Verwaltungswissenschaften oder sind Verwaltungsfachwirt mit einem abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II.

Idealerweise verfügen Sie über mehrjährige kommunale Berufs- und Leitungserfahrung, sowie fundierte Kenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, HOAI, Vergabe- und Auftragswesen, öffentlichen Fördermaßnahmen, allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, sowie des kommunalen Haushaltsrechts.

Ihre Denk- und Arbeitsweise zeichnet sich durch Eigenverantwortlichkeit, Kosteneffektivität, Team- und Kommunikationsfähigkeit, korrektes Auftreten, Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, sowie Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit aus.

Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B und es besteht die Bereitschaft, ihr privates Fahrzeug für evtl. dienstliche Fahrten (mit einer Ausgleichszahlung nach dem Bundesreisekostengesetz) einzusetzen.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der Gremien und Arbeitsgruppen außerhalb der regulären Dienstzeiten ist für Sie selbstverständlich.

EDV Kenntnisse im Umgang mit Standard PC Programmen (Word, Excel, Outlook u.a.) werden vorausgesetzt.

Sie verfügen über ein hohes Maß an Belastbarkeit, Stressresistenz, Kommunikationsfähigkeit, effektiver Ergebnisorientierung, sind flexibel sowie team- und konfliktfähig.

Sie beherrschen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift.

Wir bieten Ihnen

eine in Vollzeit zu besetzende, unbefristete Stelle

eine Stellenbewertung nach EG 12 TVöD-V VKA

flexible Arbeitszeiten unter Beachtung der dienstlichen Belange

moderne Büroarbeitsplätze

gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

ein vielseitiges Aufgabengebiet

Die Teilnahme am SOG-Bereitschaftsdienst ist verpflichtend.

Die Bereitschaft zum Einsatz als Wahlhelfer wird erwartet.

Die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert.

Nach §9 Absatz 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes das Landes Sachsen-Anhalt werden Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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