Lehrerin/Lehrer (m/w/d)
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 15. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Lehrerin/Lehrer (m/w/d)
Grundschule II
Ihre Aufgaben
Die Stelle ist im Programm der mobilen Vertretungsreserve (MVR) zu besetzen.
Die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber verpflichtet sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zur Wahrnehmung der Aufgaben einer MVR.
Nach zwei Jahren endet der Einsatz als mobile Vertretungsreserve. Bei Bewährung erfolgt im Anschluss die Übernahme in den Regelunterricht und die Lehrkraft nimmt ihre Unterrichtstätigkeit an einer festen Schule im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wahr.
Der mobilen Vertretungsreserve sind folgende Aufgaben zugeteilt:
Übernahme von Vertretungsunterricht bei langfristigen Vertretungszeiträumen von über fünf Wochen Dauer
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass „Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst“ (Einstellungserlass) vom 15. Dezember 2021 (ABl. 1/22) und dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum Einsatz der mobilen Vertretungsreserve (MVR) in Hessen vom 27.06.2018.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Deutsch oder Mathematik und Englisch
aufgrund des ausgeschriebenen Aufgabenbereiches sind eine Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges sowie ein Kraftfahrzeug, das an allen Schultagen für Fahrten zur Verfügung steht, zwingende Voraussetzung.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen Angestellten der Schule
Allgemeine Hinweise
Der Einsatzbereich der MVR umfasst neben dem Einsatz an der Stammschule Grundschule 2 auch den Einsatz im Grund-, Haupt- und Realschul-, sowie Gymnasialbereich aller öffentlichen Schulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Der Einsatz erfolgt pro Woche an lediglich zwei Schulen und nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das schulinterne Vertretungskonzept nicht mehr trägt, an drei Schulen einschließlich der Stammschule (auch ohne hinreichende Anbindung an den ÖPNV).
Auch nach Beendigung des Einsatzes als MVR besteht kein Anspruch auf Einsatz an der bisherigen Stammschule.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen sind elektronisch über das Bewerberportal unter oder papiergebunden an das Staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf zu richten. Durch Nachweise ist zu belegen, dass die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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