Schutzgebietsmanagement / Fosten
Regierungspräsidium Gießen
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Details
- Unternehmen
- Regierungspräsidium Gießen
- Standort
- Gießen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 9. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Schutzgebietsmanagement / Fosten
Regierungspräsidium Gießen
Über uns
Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze.
Ihre Aufgaben
Beim Regierungspräsidium Gießen, Abteilung V 'Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz' ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat 53.3 'Naturschutz III (Schutzgebiete, Landschaftspflege und -entwicklung)' am Standort Wetzlar eine Stelle im Bereich
Schutzgebietsmanagement / Forsten
unbefristet zu besetzen.
Im Tarifbereich ist die Stelle nach der Entgeltgruppe 11 TV-H bewertet. Im bereits bestehenden Beamtenverhältnis erfolgt die Einstellung im derzeitigen Statusamt bis maximal zur Be-soldungsgruppe A 11 HBesG.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Gebietssachbearbeitung zur Unterschutzstellung, administrativen Verwaltung und natur-schutzfachliches Management für nationale Naturschutzgebiete (NSG) und europäische Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) im regionalen Zuständigkeitsbereich, Schwerpunkt Waldgebiete sowie Wildtiermanagement. Dazu gehören insbesondere:
• Steuerung, Koordination und Entscheidung bei fachlichen Zielkonflikten im Bereich des Schutzgebietsmanagements durch Erarbeitung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne gemäß § 31 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) sowie deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit Hessen-Forst, Landkreisen, Kommunen, Nutzern und Naturschutzverbänden einschließlich Erfolgskontrolle
• Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen für Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
• Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit bei anzeigepflichtigen Projekten gemäß § 34 (6) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• Durchführung von Maßnahmen der Gebietsinformation und Akzeptanzvermittlung (z.B. Informationstermine) und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der behördlichen Pressestelle
• Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Gebietskonferenzen im Rahmen des Maßnahmenmonitorings
• Wildtiermanagement, insbesondere Aufgaben des Bibers
• Vertragsnaturschutz im Wald
• Forstliche, waldbauliche u. jagdliche Fragen, einschließlich Prüfung von Forsteinrichtungen in Natura 2000-Gebieten
Unsere Anforderungen
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom-FH) in Forstwirtschaft/Forstwissenschaften absolviert haben.
 
Von Vorteil sind:
• praktische Erfahrungen in der Naturschutzarbeit, dazu gehören vertiefte Kenntnisse der für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Rechtsvor-schriften wie FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Bundesnaturschutzgesetz und Hessisches Naturschutzgesetz sowie allgemeine Kenntnisse im Bereich Waldgesetz und Wassergesetz
• Kenntnisse der mittelhessischen Landschaft
• eine ausgeprägte Eigeninitiative und die Fähigkeit zu zielorientiertem, effizientem Denken und Handeln bei einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und zuverlässigen flexiblen Arbeitsgestaltung
• Organisationsfähigkeit, gute kommunikative Fähigkeiten mit einem sicheren Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft bei Informationsterminen und Verhandlungen mit Flächennutzern, Kommunen, Behörden und Verbänden
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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