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Hessisches Kultusministerium

Konrektorin oder Konrektor (m/w/d) als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
30. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Kleine Ohmtalschule

Ihre Aufgaben

Vertretung der Schulleiterin / des Schulleiters in allen Aufgabenbereichen bei Abwesenheit

Zusammenarbeit mit der Schulleiterin / dem Schulleiter hinsichtlich der qualitativen Weiterentwicklung der Schule und aktive Mitarbeit an Schulentwicklungsprozessen

Mitarbeit bei der schulischen Organisation (Organisation des Stundenplans in Absprache mit der Schulleiterin / dem Schulleiter, selbstständige Organisation des Vertretungsplans, Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresplanungen, Vorbereitung und Mitgestaltung von Konferenzen

Übernahme von Teilaufgaben in den Landesverwaltungsprogrammen LUSD und PPB

Administrative Betreuung des schulischen Messengers „schulcloud“ sowie der Schulhomepage

Mitarbeit in den schulischen Gremien

Koordination der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Grundschulen

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

Erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Mitorganisation von schulischen Veranstaltungen und Ausflügen

Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse und ein sicherer Umgang mit der LUSD und PPB

Unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere in der Kooperation mit dem rBFZ und Erfahrungen im Unterricht mit einer sehr heterogenen Schülerschaft

Systemverantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des Stundenplans sowie der Koordination der Unterrichtsvertretung bei Ausfall von Lehrkräften und damit verbunden das Anlegen neuer Personallenkungsmaßnahmen

Soziale Kompetenz, insbesondere Genderkompetenz sowie ein sehr hohes Maß an Teamfähigkeit

Allgemeine Hinweise

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter erfolgen.

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.

Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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