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Stadt Uetersen

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

Stadt Uetersen

📍 UetersenVerwaltungVollzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Uetersen
Standort
Uetersen
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
28. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.156 – 3.890 €

Entgeltgruppe E7-E8 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Bei der Stadt Uetersen ist zum 01.04.2027 die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

zu besetzen.

Die Rosen- und Hochzeitsstadt Uetersen mit ca. 19.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt ca. 30 Kilometer nordwestlich von Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (B 3). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes nach den landesrechtlichen Vorschriften gewährt.

Ihre Aufgaben:

Auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister warten anspruchsvolle und vielschichtige Aufgaben. Sie/Er leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung im Rahmen der von ihr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Sie/Er führt die Stadtverwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich und ist Dienstvorgesetzte/r von rund 270 Beschäftigten.

Ihr Profil:

Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, kooperative und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick und sicherem Auftreten. Mehrjährige Erfahrung in Führungs- und Leitungsfunktionen in der Kommunalverwaltung ist von Vorteil. Umfangreiche Fach- und Rechtskenntnisse, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit werden erwartet. Die Bewerberin / der Bewerber sollte befähigt sein, Verwaltungsabläufe zu analysieren und organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchsetzung von Steuerungsentscheidungen zu treffen.

Zudem sollten Moderations- und integrative Fähigkeiten stark ausgeprägt sein. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister muss in der Lage sein, die Stadtverwaltung effizient, bürgernah und dienstleistungsorientiert zu führen und die Stadt strategisch weiterzuentwickeln.

Leidenschaft für den ehrenamtlichen Sitzungsdienst, die Beratung der ehrenamtlichen Mitglieder der städtischen Gremien und die Wahrnehmung zu Terminen auch am Abend und an den Wochenenden werden erwartet.

Zudem wird die Bereitschaft zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit der heimischen Wirtschaft und den vor Ort tätigen Vereinen und Verbänden sowie den Umlandgemeinden vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass der oder die Gewählte ihren/seinen Hauptwohnsitz in Uetersen oder in eine der unmittelbaren Nachbargemeinden nimmt.

Informationen zum Wahlvorgang:

Die Wahl findet am

Sonntag, dem 27. September 2026

statt. Eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist für

Sonntag, den 25. Oktober 2026

vorgesehen.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Uetersen in gemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wählbar ist, wer

1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit

eines übrigen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,

2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wahlvorschläge können einreichen:

1. jede in der Ratsversammlung vertretene politische Partei und Wählergruppe jeweils einen

Wahlvorschlag; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen

Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,

2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für eine Bewerbung unabhängig von

Parteien- oder Wählergruppenvorschlägen (Einzelvorschläge) sind mindestens 135

Unterschriften von Wahlberechtigten der Stadt Uetersen beizubringen.

Wahlvorschläge müssen bis zum Montag, den 03.08.2026 um 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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