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Hessisches Kultusministerium

Konrektorin / Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (Pädagogische Leitung) (w, m, d) an der Wingertsbergschule in Lorsch

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
7. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Konrektorin / Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (Pädagogische Leitung) (w, m, d) an der Wingertsbergschule in Lorsch

Wingertsbergschule

Über uns

Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.

Ihre Aufgaben

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan der Wingertsbergschule.

• Planung und Leitung von pädagogischen Konferenzen

• Zusammenarbeit mit innerschulischen Beratungslehrkräften, Austausch mit Förderlehrkräften und UBUS-Kräften

• Übergänge Kindergarten – Grundschule – weiterführende Schule (Tandem, Kennenlerntag, schulärztliche Untersuchungen)

• EDV-Fachbereichsleitung

Im Schulleitungsteam sind folgende Aufgabenbereiche auch Bestandteile der Arbeit einer Konrektorin / eines Konrektors:

• Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse und der damit verbundenen Schulprogrammarbeit

• Planung und Durchführung Pädagogischer Tage

• Kontakt zu Jugendamt, Jugendhilfe, Sozialarbeit

• Beratung von Lehrkräften

• Gespräche mit Mitarbeitenden

• Austauschgespräche mit Betreuungsmitarbeitenden

• Koordination Arbeitsgruppen

• Zusammenarbeit mit

o Schulkonferenz

o Elternbeirat

o Staatlichem Schulamt

o Schulträger

o Personalrat

o Förderverein

o Stadt Lorsch

Unsere Anforderungen

Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

• Lehramt an Grundschulen

• Mindestens 5-jährige Unterrichtstätigkeit

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

• Fortbildungen im Hinblick auf die Übernahme einer Leitungsposition

• Fortbildungen im Bereich EDV

• Medien- und IT-Kompetenz

• Bereitschaft, sich in Schulverwaltungsprogramme einzuarbeiten

• Genderkompetenz, die sich u. a. in gendersensiblem Unterricht auswirkt

• Teamfähigkeit

• Planungs- und Organisationskompetenz

• Motivationskompetenz

• Beratung zum Einsatz individueller Lernzeiten

• Beratung zur Gestaltung von Lerntagebüchern

• Beratung zur Führung von individuellen Lernentwicklungsgesprächen

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Unsere Angebote

Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:

Landesticket

Allgemeine Hinweise

Wichtige Anmerkungen:

➢ Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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