Hauptamtliche Lehrkraft an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (A 14 ThürBesO/E 13 TV-L) Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Referat 11
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
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Details
- Unternehmen
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Standort
- Erfurt
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 1. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
2.928 – 4.322 €
Entgeltgruppe E5-E9a · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Ihr Aufgabengebiet als hauptamtliche Lehrkraft umfasst im Wesentlichen:
die fachtheoretische Ausbildung in Teilgebieten der Studienfachgruppe Recht insbesondere im Privatrecht, Europarecht und anderen juristischen Fächern des besonderen Verwaltungsrechts, wie z. B. Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht sowie Ausländerrecht sowie ggf. weiterer juristisch geprägter Studienfächer und/oder
die fachtheoretische Ausbildung in Teilgebieten der Studienfachgruppe Verwaltung und Soziales insbesondere in den Fächern Verwaltungslehre und Politikwissenschaften sowie ggf. anderen Fächern der Studienfachgruppe
die Erarbeitung von Prüfungsvorschlägen und die Bewertung von Prüfungen
die Entwicklung von Lehrunterlagen und unterrichtsbegleitenden Materialien
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Fachkenntnisse praxisorientiert aber auch wissenschaftlich und pädagogisch-didaktisch sowohl im Onlineunterricht als auch in der Präsenzlehre fundiert vermitteln können.
Zwingende Qualifikationen
· erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und Befähigung zum Richteramt (§ 5 DRiG)
oder
· abgeschlossenes Masterstudium der Staatswissenschaften oder ein vergleichbarer Abschluss
oder
· Diplom- Jurist/-innen
Auf die weiteren Voraussetzungen in § 10 Abs. 2 Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetz (ThürVFHG) wird verwiesen. Die pädagogische Eignung wird in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre und Ausbildung nachgewiesen.
Eine durch die Bewerberinnen/Bewerber zu haltende 45-minütige Probelehrveranstaltung wird bei der Bewertung der pädagogischen Eignung berücksichtigt.
Wünschenswerte Qualifikationen
· besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit
· Bereitschaft zur eigenständigen fachlichen und pädagogischen Fortbildung
· hohes persönliches Engagement
· Fertigkeiten im Umgang mit Informationstechnik, insbesondere zur Vermittlung und Visualisierung von Lehrinhalten
· Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben in der Aus- und Fortbildung
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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