Gesundheits- und Krankenpfleger/in bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen (m/w/d)
Amtsgericht Gelsenkirchen
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Details
- Unternehmen
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Standort
- Gelsenkirchen
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 17. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
A Stellenbeschreibung
I. Funktionsbezeichnung
Einstellung als Tarifbeschäftigte/r bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen als unbefristete Vollzeitkraft. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht ggf. auch die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
II. Besoldung/Vergütung
Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L NRW).
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation nach der Entgeltordnung zum TV-L NRW. In diesem Fall handelt es sich um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe KR 7 gemäß Anlage C TV-L. Die Festsetzung der (Erfahrungs-)Stufe erfolgt je nach Qualifikation/Berufserfahrung.
III. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über 437 Haftplätze für männliche und 118 Haftplätze für weibliche Gefangene im geschlossenen Vollzug. Weitere 62 weibliche Gefangene können im offenen Vollzug untergebracht werden.
Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
Männer – geschlossener Vollzug –
Freiheitsstrafe (Regelvollzug von 9 bis einschl. 36 Monate)
Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monaten
Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Einweisungsverfahren)
Strafarrest
Frauen – geschlossener Vollzug –
Freiheitsstrafe
Untersuchungshaft an Erwachsenen
Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen, Zivilhaft
Frauen – offener Vollzug –
Ersatzfreiheitsstrafe
Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter
B Aufgaben
Zum Aufgabenbereich des Krankenpflegedienstes gehört im Wesentlichen die Mitwirkung an der Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Gefangenen.
Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich u. a. folgende Tätigkeiten:
Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Sprechstunden
Mitwirkung bei Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen
Versorgung der Inhaftierten mit Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln
Überwachung der Einnahmevorschriften für Arzneimittel
Betreuung von drogenabhängigen Inhaftierten und Durchführung der ärztlich verordneten Substitutionsvergabe
Durchführung der ärztlich verordneten Verbandwechsel
Organisation und Vorstellung/Terminvereinbarung erkrankter Gefangener bei externen Ärzten und Kliniken
Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Durchführung von Hygienemaßnahmen
Durchführung von medizinisch-technischen Maßnahmen
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten vor Ort
Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
Bestimmungsgemäße Verwaltung der Gesundheitsakten
Mitwirkung bei der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
Sicherstellung der Beaufsichtigung von Inhaftierten im medizinischen Dienst
Umgang mit psychisch auffälligen oder erkrankten Patienten
Notfallversorgung
Arbeitsmedizinischer Dienst
Schutzimpfungen
C Anforderungsprofil
I. Fachkompetenz
Vorausgesetzt wird der Abschluss der staatlichen Prüfung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in nach dem Pflegeberufegesetz.
II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz
Ausgeprägte Identifikation mit den im StVollzG NRW normierten Zielen sowie die Bereitschaft an der Erreichung der Ziele durch eigeninitiatives Handeln mitzuwirken,
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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