Beamter (m/w/d) 2. und 3. Qualifikationsebene
Stadt Lauf an der Pegnitz
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Details
- Unternehmen
- Stadt Lauf an der Pegnitz
- Standort
- Lauf
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 1. Juli 2026
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Stellenbeschreibung
Zugangsvoraussetzungen
Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Qualifikationsebenen aufzeigen. Da es unterschiedliche Fachlaufbahnen mit einer großen Anzahl verschiedener fachlicher Schwerpunkte oder Verwendungsbereiche gibt, die zum Teil sehr spezielle Voraussetzungen erfordern, soll die Auflistung lediglich als Anhaltspunkt für eine grobe Einteilung dienen.
Vierte Qualifikationsebene
Für die Einstellung in der vierten Qualifikationsebene müssen Sie einen fachlich geeigneten Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Referendariatszeit) absolviert haben oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang einschlägig beruflich tätig gewesen sein.
Dritte Qualifikationsebene
Wenn Sie die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können Sie sich für ein dreijähriges berufspraktisches Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bewerben.
Für eine Einstellung insbesondere in Bereichen mit technischer Ausrichtung ist zum einen ein fachlich geeigneter Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss erforderlich, zum anderen ist nach dem Studium ein spezieller Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren oder eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.
Zweite Qualifikationsebene
Eine zweijährige Ausbildung für eine Einstellung in der zweiten Qualifikationsebene in fachlichen Schwerpunkten mit nichttechnischer Ausrichtung kommt für Sie in Frage, wenn Sie einen qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule, den mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erreicht haben.
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