Forstwirt/in (m/w/d) - Forstzweckverband Enkirch-Irmenach
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
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Details
- Unternehmen
- Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
- Standort
- Traben-Trarbach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 6. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Umfang:
39 h / Woche
Befristung:
unbefristet
Vergütung:
BezTV Wald
Beginn:
ab sofort
Bewerbungsfrist:
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Weitere Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erhalten Sie beim Revierleiter Herrn Christoph Anton.
Weitere Informationen:
Herr Christoph Anton
Revierleitung
Weitere Infos finden Sie unter
Der Forstzweckverband Enkirch-Irmenach sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n dynamische/n, innovative/n und motivierte/n Mitarbeiter/in als
Forstwirt/in (m/w/d)
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
Mitwirkung bei allen im Kommunalwald anfallenden Betriebsarbeiten
Motormanuelle Holzernte
Jungbestandspflege und Wertastung
Wiederaufforstung und Kultursicherung
Durchführung von Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen
Waldwegeunterhaltung
Öffentlichkeitsarbeit
Wir erwarten von Ihnen:
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Forstwirt oder eine vergleichbare Qualifikation
Gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit
Höhentauglichkeit
Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit
Eine selbständige, eigenverantwortliche und sorgfältige Arbeitsweise
Führerschein Klasse B (wünschenswert BE)
Motorsägenbedienberechtigung AS Baum I + II
Bereitschaft zur Fortbildung wird vorausgesetzt
Was wir Ihnen bieten:
Mitarbeit in einem motivierten und aufgeschlossenen Team
Eine unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach Tarifvertrag
„BezTV-W RP“, Entgeltgruppe 5
Eine leistungsorientierte Bezahlung und entsprechende Zulage
Fachbezogene Aus- und Fortbildungen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.
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