Bürgermeisters (m/w/d)
Bürgermeisteramt Reichenbach a. H.
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Details
- Unternehmen
- Bürgermeisteramt Reichenbach a. H.
- Standort
- Reichenbach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- ohne vorliegende MA Anzahl
- Aktualisiert
- 29. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.156 – 3.890 €
Entgeltgruppe E7-E8 · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
Gemeinde Reichenbach a. H.
Landkreis Tuttlingen
Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
Hinweis zur Stellenausschreibung des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Reichenbach am Heuberg
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Stellenausschreibung für die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Reichenbach am Heuberg erfolgte bereits am 25.04.2026 im Heuberger Boten.
Die Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Reichenbach am Heuberg mit ca. 475 Einwohnern ist infolge der Versetzung des bisherigen Amtsinhabers zum 01.09.2026 in den Ruhestand neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, den 26.07.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 09.08.2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 29.06.2026, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt - Kirchstraße 8, 78654 Reichenbach am Heuberg, verschlossen mit der Aufschrift„Bürgermeisterwahl” eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerber (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt Kirchstraße 8, 78564 Reichenbach am Heuberg kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden.
- Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl.
Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes.)
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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