Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
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Details
- Unternehmen
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Standort
- Köthen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 27. April 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
VollzeitBitterfeld-Wolfen, Köthen, Zerbst
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Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich zwei Stellen als
Sachbearbeitung Betreuungsbehörde (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Köthen (Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte:
Wahrnehmung der Aufgaben der Betreuungsbehörde gemäß §§ 5 - 7 BtOG in Verbindung mit § 271 ff. FamFG
Wahrnehmung der allgemeinen Unterstützungspflicht im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung in einem laufenden Betreuungsverfahren
Prüfung und Feststellung zu Erforderlichkeit, Umfang und Art der rechtlichen Betreuung
Ermittlung und Gewinnung eines geeigneten Betreuers gemäß § 1816 BGB
Unterstützung der Betreuer im Rahmen einer Unterbringungssache im Sinne des §1831BGB in Verbindung mit § 312 ff. FamFG
Vorführung der Betroffenen/Betreuten zur Untersuchung zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens gemäß § 322 ff. FamFG und § 283 FamFG
Vorführung der Betroffenen/Betreuten zur richterlichen Anhörung gemäß §§ 278 und 319 FamFG
Übernahme/Führung von Verfahrenspflegschaften gemäß § 276 FamFG auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes (Bitterfeld-Wolfen, Köthen, Zerbst) zur Wahrnehmung der Rechte und Interessen des Betroffenen im laufenden Betreuungsverfahren
Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz § 5 ff. BtOG
Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten, insbesondere bei der Erstellung des Betreuungsplanes § 5 BtOG
Wahrnehmung von Beratungstätigkeiten zu allen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Betreuten und Betreuern zum Wohle des Betreuten
Unterstützung der Betreuer durch die Vermittlung von sozialen Diensten und anderen Hilfeangeboten
Hilfestellung für die Betreuer bei der Durchsetzung von Ansprüchen und bei der Erstellung der Berichte usw.
Unterstützung der Betreuer bei Zwangsmaßnahmen gemäß § 9 BtBG, wie z. B. geschlossene Unterbringung, Zuführung zur Anhörung in Verbindung mit § 326 FamFG, freiheitsentziehende Maßnahmen
Wahrnehmung von Aufgaben als Urkundsstelle gemäß § 7 BtOG
Beratung und Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Öffentliche Beglaubigung von Handzeichen oder Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen (im Rahmen des § 29 GBO grundbuchtauglich)
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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