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Hessisches Kultusministerium

Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
13. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Alexander-von-Humboldt-Schule Lauterbach

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABl. 3/26 S. 88 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Gymnasien

mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Sekundarstufen I und II

mehrjährige Bewährung in einer schulischen Funktionsstelle zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben in einer Schule mit gymnasialer Oberstufe

nachweisliche Erfahrung in der Durchführung von Abiturprüfungen

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

Kenntnisse und Fähigkeiten in der Systemgestaltung und -steuerung

Innovationsfähigkeit und Initiative zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Schule

Konflikt-, Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

Fähigkeit, die Schule nach innen und nach außen zu repräsentieren

schul- und verwaltungsrechtliche Kenntnisse sowie Budgetkompetenz

ausgeprägtes konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz sowie Planungs- und Organisationsfähigkeit

Praxiserfahrung mit Schulverwaltungsprogrammen (z.B. PPB, LUSD, Stundenplanprogramm)

Motivationsfähigkeit und Beratungskompetenz als Grundlage für Schul- und Personalentwicklung

Medienkompetenz

interkulturelle Kompetenzen

Genderkompetenz als Grundlage einer zukunftsorientierten Schul- und Personalentwicklung

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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