Lehrkraft an einer Regionalen Schule in Jördenstorf
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Details
- Unternehmen
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Standort
- Schwerin
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 24. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung
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Lehrkraft an einer Regionalen Schule in Jördenstorf
Johann-Heinrich-von-Thünen-Schule Regionale Schule mit Grundschule, Jördenstorf
Schulart
Regionale Schule
Erforderliche Qualifikation
Lehramt für Sonderpädagogik • Lehramt an Gymnasien • Lehramt an Grundschulen • Lehramt an Regionalen Schulen
Gesuchte Fächer
Deutsch • Mathematik • Werken
Für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geeignet
nein
Dauer der Anstellung
unbefristet
Arbeitsumfang
Vollzeit
Entgelt/Besoldung
E 13 / A 13
Verbeamtung
möglich
Arbeitsbeginn ab
01.08.2026
Bewerbung bis
07.05.2026
Einstellungshinweise
Bewerbungen von unbefristet beschäftigten und verbeamteten Lehrkräften im Landesschuldienst Mecklenburg-Vorpommern können nicht berücksichtigt werden. Dies sind Versetzungsbegehren aus persönlichen Gründen, für welche nur das schulamtsinterne oder schulamtsübergreifende Versetzungsverfahren zur Verfügung steht.
Weitere Hinweise
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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