Förderschullehrerin/Förderschullehrer (w/m/d) als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter an einer Förderschule
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
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Details
- Unternehmen
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 16. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Förderschullehrerin/Förderschullehrer (w/m/d) als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter an einer Förderschule
Ludwig-Dern-Schule
Rhein-Main-Gebiet
Arbeitsort
Rhein-Main-Gebiet
Vollständige Stellenbeschreibung
Förderschullehrerin/Förderschullehrer (w/m/d) als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter an einer Förderschule
Ludwig-Dern-Schule
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Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage:
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer BO -Stufenleiterin / eines BO -Stufenleiters
an der Ludwig -Dem -Schule in Offenbach sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt
und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahlempfehlungen. Diese sind
das Hessische Schulgesetz
die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen
regelmäßige Vorspannveröffentlichung zu den Stellenausschreibungen auf der lnternetseite des
Hessischen Kultusministeriums, insbesondere die allgemeinen Anforderungen und Kompetenzen
für Bewerberinnen und Bewerber für Funktionsstellen
der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung
Ihre Aufgaben
Zuständigkeitsbereich
Organisation und Koordination der Aufgaben in der Berufsorientierungsstufe (Praktika, Berufseinstiegsbegleitung, Berufsberatung, Kompetenzfeststellungsverfahren, etc.)
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der BO -Stufenkonferenzen
Weiterentwicklung und Fortschreibung des Curriculums für die Berufsorientierungsstufe
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des rBFZ, die in der BO-Stufe unterrichten und gemeinsame Entwicklung eines Konzepts zur Erlangung des BO-Abschlusses an der Regelschule.
Zusammenarbeit mit den Stufenleitern anderer Förderschulen
Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schüler
Unsere Anforderungen
Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
Lehramt für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Unterrichtserfahrung an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Unterrichtserfahrungen in der Berufsorientierungsstufe
Erfahrungen im Bereich der Schulentwicklung
Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
Kenntnisse von Konzepten der Berufsorientierung
Erfahrung bei der Entwicklung von Konzepten der Berufsorientierung
Erfahrungen bezüglich Kooperationen mit außerschulischen Partnern
Erfahrungen in der Arbeit in Teams
Ausbildung im Bereich ETEP
Allgemeine Hinweise
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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