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Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)

Konrektorin/Konrektor (w/m/d) als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern (A13)

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
5. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Rhein-Main-Gebiet

Arbeitsort

Rhein-Main-Gebiet

Vollständige Stellenbeschreibung

Konrektorin/Konrektor (w/m/d) als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern (A13)

Brüder-Grimm-Schule

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Über uns

Die Brüder-Grimm-Schule ist eine Grundschule der Stadt Hanau (Schulträger).

Ihre Aufgaben

Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs (Personalentwicklung und -planung, Budgetverwaltung, Schulverwaltung)

Unterstützung in der Gremienarbeit (bspw. Gesamtkonferenzen, Schulkonferenzen)

Mitarbeit bei der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern (bspw. rBFZ)

Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der vorhandenen Unterrichts- und Erziehungskonzepte

Mitarbeit bei der Organisation und Beratung bezüglich der schulischen Übergänge (Kindergarten, weiterführende Schule)

Weiterentwicklung des Ganztagsangebots

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Grundschulen

mehrjährige Unterrichtserfahrung (mind. 3 Jahre) im Regelunterricht der Grundschule

Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:

Systemgestaltung und -steuerung

Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

Beratungskompetenz

Innovationsfähigkeit und Initiative

Unsere Angebote

Besoldung nach Besoldungsgruppe A13

Hessenticket

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei der Auswahl mit gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter erfolgen.

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis eingehen.

Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber (w/m/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (w/m/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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