Förderschullehrerin / Förderschullehrer (m/w/d) - Beurlaubung in den Privatschuldienst Martin-Luther-Schule Buseck, Außenstelle Georgenhammer (Laubach-Lauter)
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 9. Mai 2026
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Stellenbeschreibung
Förderschullehrerin / Förderschullehrer (m/w/d) - Beurlaubung in den Privatschuldienst Martin-Luther-Schule Buseck, Außenstelle Georgenhammer (Laubach-Lauter)
Hans-Rettig-Schule
Über uns
Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Stellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums und dem Erlass Einstellungsverfahren in den Hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff).
Pädagogische und organisatorische Leitung der Außenstelle Georgenhammer der Martin-Luther-Schule mit zehn Mitarbeitenden und ca. 25 Schülerinnen und Schülern
Organisation und Moderation von schulstandortspezifischen Konferenzen
Einsatzplanung- und Vertretungsplanung
Aufnahme und Entlassung von Schülerinnen und Schülern
Fortführung der Kooperationen und Netzwerkarbeit insbesondere mit den Einrichtungen des Trägervereins der Schule (u. a. Wohngruppen, Tagesgruppen, Arbeitstrainingsbereich, Therapeuten)
Mitarbeit im erweiterten Schulleitungsteam der Martin-Luther-Schule
Unterricht und Klassenleitung an der Außenstelle Georgenhammer der Martin-Luther-Schule
Unsere Anforderungen
Für die zu besetzende Stelle wird/werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt für Förderpädagogik
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht:
Erfahrung im Tätigkeitsfeld an einer Schule für kranke Schülerinnen und Schüler
Erfahrung in der Durchführung der zentralen Abschlussprüfungen im Hauptschulzweig
Erfahrung in der Durchführung des Berufsorientierten Abschlusses
Erfahrung in der Steuerung der organisatorischen Prozesse einer Schule (Stundenplan, Vertretungsplan)
Erfahrung in der Mitarbeit in Konzept- und Projektgruppen
Erfahrung in der Evaluation von Schul- und Unterrichtsprozessen
Beratungskompetenz
Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
Teamfähigkeit
Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Belastbarkeit und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
Besondere Hinweise
Beurlaubung in den Privatschuldienst an der Martin-Luther-Schule, Buseck
Funktionszulage durch den privaten Schulträger
Allgemeine Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend Ziffer 1.9 des Erlasses Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021, II.4 – 634.000.004143 (ABl. 01/22 S. 2 ff), Bewerber, die die Erste und die Zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, ihrer Bewerbung eine Gleichstellungsbescheinigung der Zentralstelle Personal-Management (ZPM) beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt bzw. zumindest einen Nachweis über die Beantragung dieser Bescheinigung beifügen müssen.
Die Gleichstellungsbescheinigung ist im letzteren Falle schnellstmöglich nachzureichen.
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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