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Hessisches Kultusministerium

Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Abteilungsleitung (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
17. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Abteilungsleitung (m/w/d)

Johann-Peter-Schäfer-Schule

Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage:

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Bad Vilbel ist eine Stelle als Förderschullehrerin/Förderschullehrer als Abteilungsleitung (m/w/d) an der Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg zu besetzen.

Ihre Aufgaben

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben. Weiterhin sind die folgenden Aufgaben besonders gefordert:

- Personalsteuerung im Rahmen der Abteilung

- selbstständige Organisation und Bearbeitung von Beratungsanfragen

- Koordination der Einschulungsbegleitung an Regelschulen

- Organisation und Durchführung von Schülerkursen und Seminaren

- Teilnahme an den Dienstsitzungen der Schulleitung

- Fachliche Beratung der Kolleginnen und Kollegen

- Vorbereitung und Durchführung der Abteilungskonferenzen

- Organisation und Durchführung von Projekten und Projekt-/Konzepttagen

- Mitarbeit am Schulprogramm und Weiterentwicklung für Konzepte zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung

- Zusammenarbeit mit der Schul- und Heimleitung

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

• Lehramt an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen

• Mehrjährige Erfahrung in der Beratungsarbeit im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehbeeinträchtigung

Fachliche und berufliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:

• Kommunikations- und Motivationsfähigkeit

• Organisations-, Planungskompetenz

• Rechtssicherheit

• Beratungskompetenz und Konfliktmanagement

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Aus Kostengründen können eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt oder nach Voranmeldung im Staatlichen Schulamt abgeholt werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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