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Bezirk Oberpfalz

Für unsere Verwaltung in Regensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Datenschutzbeauftragten (w/m/d) mit Schwerpunkt Sozialdatenschutz

Bezirk Oberpfalz

📍 RegensburgVerwaltungVollzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Bezirk Oberpfalz
Standort
Regensburg
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
17. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

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Stellenbeschreibung

Für unsere Verwaltung in Regensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Datenschutzbeauftragten (w/m/d) mit Schwerpunkt Sozialdatenschutz

Für unsere Verwaltung in Regensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Datenschutzbeauftragten (w/m/d) mit Schwerpunkt Sozialdatenschutz

eingestellt am 10. April 2026

Als Datenschutzbeauftragter übernehmen Sie eine Schlüsselrolle im Bezirk.

Sie sorgen für den Schutz personenbezogener Daten, in dem Sie sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden, Risiken minimiert und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei den Mitarbeitenden entsteht.

Im Alltag überwachen Sie, neben Ihren Aufgaben als behördlicher Datenschutzbeauftragter nach Art. 35 Abs. 2, Art 37 bis 39 DSGVO und Art. 12 BayDSG, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit Schwerpunkt auf dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X, die ergänzend den Umgang mit Sozialdaten regeln. Sie sind Ansprechperson in sämtlichen Angelegenheiten des Datenschutzes beim Bezirk Oberpfalz und arbeiten eng mit den Fachbereichen der Bezirksverwaltung, dem Informationssicherheitsbeauftragten und der zentralen Rechts- und Vergabestelle zusammen.

Darüber hinaus führen Sie als Hinweisgeberschutzbeauftragter/ Whistleblower-Beauftragter (m/w/d) die unabhängige interne Meldestelle des Bezirks Oberpfalz nach dem Hinweis-geberschutz-Gesetz (HinSchG).

Aufgabenschwerpunkte:

Sozialdatenschutz

Sie prüfen und gestalten die Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten rechtssicher.

Sie beraten die Fachbereiche der Sozialverwaltung zur Zulässigkeit und den Grenzen der Sozialdatenverarbeitung.

Sie wirken bei der Erstellung und Fortschreibung von Datenschutzkonzepten, Leistungsverzeichnissen, internen Richtlinien, Dienstanweisungen und Vereinbarungen zur Sicherstellung des Sozialdatenschutzes mit.

Sie unterstützen bei der Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsbegehren betroffener Personen.

Weitere datenschutzbezogene Aufgaben

Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Aufgaben als behördlicher Datenschutzbeauftragter unterstützen Sie die einzelnen Fachbereiche redaktionell und operativ bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen nach der DSGVO, dem BayDSG sowie den einschlägigen Fachgesetzen, wie z.B. BayEUG.

Insbesondere

bei der Erstellung, Aktualisierung und Pflege der Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO,

bei der Vorbereitung und Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen nach Art. 35 DSGVO, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen,

bei der Bearbeitung und Formulierung von Antworten auf datenschutzrechtliche Auskunftsersuchen nach § 83 SGB X / Art. 15 DSGVO,

bei der Gestaltung von Informationspflichten nach § 82 SGB X / Art. 13 DSGVO und

§ 82 a SGB X / Art. 14 DSGVO,

bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung von Verwaltungsverfahren, z.B. im Fachbereich Fischereiwesen,

bei der Prüfung von Erhebungs-, Nutzungs- und Übermittlungsprozessen im Fachbereich Bildung (Trägerschaft einer Berufsfachschule für Musik).

Ihr Profil:

Sie verfügen über

ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder des öffentlichen Verwaltungsmanagements

oder

eine beamtenlaufbahnrechtliche Qualifikation für die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen

oder

einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) (Angestellten- bzw. Beschäftigten-lehrgang II).

Sie verfügen über Kenntnisse in der Systematik des Sozialdatenschutzrechts (§ 35

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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