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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen (m/w/d)

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

📍 DarmstadtVerwaltungTeilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Standort
Darmstadt
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
28. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen (m/w/d)

Fritz-Redl-Schule

Über uns

Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.

Ihre Aufgaben

Der Einsatz erfolgt im inklusiven Unterricht an zwei Grundschulen.

Dort haben sie in deren gemeinsamer Vorklasse folgende Aufgaben:

- Hospitation und Förderung

- Kooperation mit der Vorklassenlehrkraft

- Elternarbeit und Beratung

- Diagnostik

- Zusammenarbeit mit den BFZ-Lehrkräften an der zweiten Grundschule

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Förderschulen mit mindestens einer der folgenden Fachrichtungen: Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung.

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

- Teamfähigkeit,

- Bereitschaft zur Kommunikation und Netzwerkbindung,

- Konzeptionelle und innovative Arbeitsweise sowie

- Kooperation mit außerschulischen Institutionen.

Unsere Angebote

Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:

Allgemeine Hinweise

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.

Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:

•Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,

•Lebenslauf,

•Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen (Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),

•gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben, müssen bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) eine Lehramtsanerkennung beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen. Der formlose Antrag ist mit je einer beglaubigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse zu richten an:

Staatliches Schulamt Darmstadt

- ZPM -

Rheinstraße. 95

64295 Darmstadt

Der Anerkennungsbescheid kann als Ergänzung nachgereicht bzw. als eingescanntes Dokument nachträglich hochgeladen werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.),

•detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten (nachgewiesene erfolgreiche Unterrichtstätigkeit an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen, die durch eine Bewährungsfeststellung der Schulleiterin oder des Schulleiters bestätigt wurde),

•Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen,

•ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und

•gegebenenfalls eine Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (Lehrkräfte, die bereits als Beamtinnen oder Beamte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Diese kann bei der persönlichen personalaktenführenden Behörde beantragt werden und muss sinngemäß aussagen, dass die Teilnahme an diesen Verfahren gestattet wird. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften ist eine Freigabeerklärung nicht erforderlich. Um längerdauernde ordentliche Kündigungsfristen abzukürzen, kann sie dennoch hilfreich sein.).

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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