Im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind — und das unabhängig davon, ob sie bei einer Kommunalverwaltung, einem Stadtwerk, einem Landkreis oder einer anderen öffentlichen Einrichtung beschäftigt sind. Wer wissen möchte, wie lange Elternzeit im öffentlichen Dienst möglich ist, welche Besonderheiten TVöD und TV-L bieten und wie der Wiedereinstieg gelingt, findet hier alle Antworten auf einen Blick — mit konkreten Zahlen und Praxistipps für 2026.
- Wie lange dauert die Elternzeit im öffentlichen Dienst?
- Rechtlicher Anspruch und Besonderheiten im TVöD
- Elterngeld & Gehalt während der Elternzeit
- Teilzeitarbeit in der Elternzeit
- Wiedereinstieg nach der Elternzeit
- Elternzeitvertretung: Chancen für Bewerber
- Häufige Fragen zur Elternzeit im öffentlichen Dienst
- Fazit
Wie lange dauert die Elternzeit im öffentlichen Dienst?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst können Elternzeit von insgesamt bis zu 36 Monaten (drei Jahren) pro Kind in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt gemäß § 15 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — auch im öffentlichen Dienst.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Den Anspruch auf Elternzeit haben alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Dazu zählen:
- Tarifbeschäftigte (TVöD, TV-L, TV-H u. a.)
- Beamtinnen und Beamte (nach jeweiliger Landesregelung)
- Beschäftigte in Teilzeit und befristeten Stellen (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Väter und Mütter gleichermaßen — auch gleichzeitig
Laut Statistischem Bundesamt nahmen 2024 rund 45 % der Väter im öffentlichen Dienst mindestens zwei Monate Elternzeit in Anspruch — ein deutlich höherer Anteil als in der Privatwirtschaft. Für 2026 wird diese Quote weiter steigen.
Aufteilung und Übertragung der Elternzeit
Die drei Jahre Elternzeit können flexibel aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate dürfen mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Das ermöglicht zum Beispiel, einen Teil der Elternzeit für den Schuleintritt zu nutzen. Beide Elternteile können ihre Elternzeit gleichzeitig oder versetzt nehmen — jeder bis zu 36 Monate.
Rechtlicher Anspruch und Besonderheiten im TVöD
Der Anspruch auf Elternzeit im öffentlichen Dienst basiert auf dem BEEG, ergänzt durch tarifvertragliche Regelungen im TVöD und TV-L. Gegenüber der Privatwirtschaft gibt es im öffentlichen Dienst einige wichtige Besonderheiten.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber — also die Kommune, das Stadtwerk oder der Landkreis — darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Dieser Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor dem beantragten Elternzeitbeginn (bei Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr) und endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.
Anmeldung und Fristen
Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dabei gelten folgende Fristen:
- Elternzeit bis zum 3. Geburtstag: mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn anmelden
- Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag: mindestens 13 Wochen vor geplantem Beginn anmelden
- Mit der Anmeldung muss die Elternzeit für die ersten zwei Jahre verbindlich erklärt werden

Elterngeld & Gehalt während der Elternzeit
Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Stattdessen erhalten Berechtigte Elterngeld vom Staat. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Elterngeld und ElterngeldPlus im Überblick
Es gibt drei Varianten des Elterngeldes, die auch im öffentlichen Dienst genutzt werden können:
| Variante | Laufzeit | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | max. 14 Monate (beide Elternteile) | 65–100 % des Nettoeinkommens, mind. 300 €, max. 1.800 € mtl. | Klassisches Modell |
| ElterngeldPlus | bis zu 28 Monate (beide Elternteile) | Hälfte des Basiselterngeldes | Kombinierbar mit Teilzeit |
| Partnerschaftsbonus | je 4 zusätzliche Monate pro Elternteil | ElterngeldPlus-Betrag | Beide arbeiten 24–32 Std./Woche |
Gemäß den aktuellen Regelungen 2026 liegt das Mindestelterngeld bei 300 Euro monatlich (auch bei sehr geringem Vorgehalt oder für Nicht-Erwerbstätige). Das Maximumelterngeld beträgt 1.800 Euro monatlich beim Basiselterngeld.
Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten kein Elterngeld nach dem BEEG, sondern Elternzeit nach den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder oder des Bundes. In vielen Bundesländern gibt es einen Elterngeldzuschuss oder Familienzuschlag, der die Bezüge teilweise ersetzt. Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland — informieren Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Personalabteilung.
Teilzeitarbeit in der Elternzeit
Auch während der Elternzeit ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten — und im öffentlichen Dienst ist dieses Modell besonders verbreitet. Laut TVöD können Beschäftigte bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, ohne den Anspruch auf Elternzeit zu verlieren.

Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 5–7 BEEG):
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten
- Die gewünschte Teilzeitstelle umfasst 15 bis 32 Stunden pro Woche
- Es bestehen keine dringenden betrieblichen Gründe, die entgegenstehen
- Der Antrag wird mindestens 7 Wochen vor Beginn gestellt (13 Wochen bei Elternzeit nach dem 3. Geburtstag)
Die Kombination aus ElterngeldPlus und Teilzeit ist besonders attraktiv: Wer zwischen 24 und 32 Stunden arbeitet, kann den Partnerschaftsbonus beantragen und erhält dadurch vier weitere Monate ElterngeldPlus — zusammen also bis zu 32 Monate Elterngeldbezug.
Auswirkungen auf TVöD-Gehalt und Entgeltgruppe
Das TVöD-Gehalt wird bei Teilzeit anteilig gezahlt. Gemäß TVöD 2026 ergibt sich beispielhaft folgende Berechnung:
| Entgeltgruppe | Stufe | Vollzeit Brutto (2026) | 50 % Teilzeit Brutto | 75 % Teilzeit Brutto |
|---|---|---|---|---|
| EG 8 | 3 | ca. 3.280 € | ca. 1.640 € | ca. 2.460 € |
| EG 9a | 3 | ca. 3.670 € | ca. 1.835 € | ca. 2.753 € |
| EG 10 | 3 | ca. 4.100 € | ca. 2.050 € | ca. 3.075 € |
| EG 12 | 3 | ca. 5.050 € | ca. 2.525 € | ca. 3.788 € |
Genaue Werte für Ihre Entgeltgruppe und Stufe berechnen Sie schnell mit dem TVöD Gehaltsrechner auf praktischkommune.de.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Der Anspruch auf Rückkehr zum bisherigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit ist im öffentlichen Dienst gesetzlich gesichert. Beschäftigte haben grundsätzlich das Recht, auf ihren früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Schritt-für-Schritt: So gelingt der Wiedereinstieg
- Frühzeitig ankündigen: Informieren Sie Ihre Personalabteilung mindestens 3 Monate vor dem geplanten Rückkehrdatum schriftlich über Ihre Rückkehrabsicht und den gewünschten Stundenumfang.
- Teilzeitwunsch anmelden: Wenn Sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, beantragen Sie dies gemäß § 8 TzBfG rechtzeitig — der Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn eingehen.
- Fortbildungen nutzen: Viele Kommunen und Behörden bieten Wiedereinstiegsseminare an. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalstelle oder beim zuständigen Personalrat.
- Auffrischung der Kenntnisse: Machen Sie sich mit Neuerungen in Ihrem Bereich vertraut — neue Gesetze, Verordnungen oder Software-Updates, die während Ihrer Abwesenheit eingeführt wurden.
- Rückkehrgespräch führen: Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Führungskraft, um die neuen Rahmenbedingungen, Aufgaben und ggf. flexible Arbeitszeiten zu klären.
Stufenlaufzeit und Beförderung während der Elternzeit
Ein wichtiger Aspekt für TVöD-Beschäftigte: Die Elternzeit unterbricht die Stufenlaufzeit. Zeiten der Elternzeit werden grundsätzlich nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet, es sei denn, es wird in Teilzeit gearbeitet. Das bedeutet: Bei einer dreijährigen Elternzeit ohne Arbeit verschiebt sich die nächste Stufe um drei Jahre. Lassen Sie sich von Ihrer Personalstelle beraten, wie Sie diesen Effekt minimieren können.
Elternzeitvertretung: Chancen für Bewerber
Elternzeitvertretungen im öffentlichen Dienst sind eine hervorragende Möglichkeit, um in eine Behörde oder Kommunalverwaltung einzusteigen. Laut praktischkommune.de sind aktuell zahlreiche befristete Elternzeitvertretungsstellen in deutschen Kommunen ausgeschrieben — von der Sachbearbeitung bis zur Projektkoordination.
Typische Elternzeitvertretungsstellen auf praktischkommune.de
Aktuelle kommunale Stellenangebote auf praktischkommune.de zeigen ein breites Spektrum an Elternzeitvertretungen, darunter:
- Sachbearbeitung in der Kindertagesbetreuung
- Projektkoordination in Stadtplanungsämtern
- Sachbearbeiter/in in der Personalabteilung
- Architektin/Architekt für Baugenehmigungsverfahren
- Assistenz der Hauptamtsleitung
- Bürosachbearbeitung im Innenministerium
- Mitarbeiter/in im Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit
Viele dieser Stellen werden nach der Elternzeit der bisherigen Stelleninhaberin in eine Dauerstelle oder Folgebefristung umgewandelt. Wer in einer Elternzeitvertretung überzeugt, hat gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung. Stöbern Sie jetzt in den aktuellen Elternzeitvertretung Jobs im öffentlichen Dienst.
Tipps für Bewerber auf Elternzeitvertretungsstellen
- Befristung als Chance sehen: Nutzen Sie die Stelle als Einstieg — viele Kommunen übernehmen bewährte Kräfte nach Ablauf der Elternzeit.
- Flexibilität betonen: Kommunizieren Sie in der Bewerbung, dass Sie kurzfristig verfügbar und anpassungsfähig sind.
- Wissenslücken schließen: Informieren Sie sich vor Beginn über die spezifischen Aufgaben der Stelle und bereiten Sie sich auf eine schnelle Einarbeitung vor.
- Netzwerk aufbauen: Nutzen Sie die Vertretungszeit, um sich im Haus bekannt zu machen und Kontakte zu knüpfen.
Entdecken Sie weitere Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Sektor in unserer Übersicht der Berufe im öffentlichen Dienst — von der Verwaltung bis zur technischen Fachkraft.
Häufige Fragen zur Elternzeit im öffentlichen Dienst
Wie lange kann ich im öffentlichen Dienst Elternzeit nehmen?
Im öffentlichen Dienst haben Sie gemäß § 15 BEEG Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Davon können bis zu 24 Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Beide Elternteile können jeweils bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen — auch gleichzeitig.
Erhalte ich während der Elternzeit weiterhin Gehalt nach TVöD?
Nein, während der Elternzeit ruht das TVöD-Gehalt. Stattdessen erhalten Sie Elterngeld vom Staat — in Höhe von 65 bis 100 % Ihres Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Wenn Sie in Teilzeit weiterarbeiten, erhalten Sie anteiliges TVöD-Gehalt zusätzlich zum ElterngeldPlus.
Kann ich während der Elternzeit im öffentlichen Dienst in Teilzeit arbeiten?
Ja, Beschäftigte im öffentlichen Dienst können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit. Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich gestellt werden.
Was passiert mit meiner Stufenlaufzeit im TVöD während der Elternzeit?
Die Elternzeit unterbricht grundsätzlich die Stufenlaufzeit im TVöD. Zeiten ohne Beschäftigung werden nicht angerechnet, sodass sich die nächste Gehaltsstufe entsprechend verzögert. Wer jedoch während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, lässt die Stufenlaufzeit weiterlaufen. Lassen Sie sich von Ihrer Personalstelle oder dem Personalrat beraten.
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst?
Ja, nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Beschäftigung auf Ihrem früheren oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und gilt auch im öffentlichen Dienst. Wenn Sie in Teilzeit zurückkehren möchten, müssen Sie diesen Wunsch rechtzeitig und schriftlich anmelden.
Fazit: Elternzeit im öffentlichen Dienst gut planen und nutzen
Die Elternzeit im öffentlichen Dienst bietet mit bis zu drei Jahren pro Kind, starkem Kündigungsschutz und flexiblen Teilzeitmodellen besonders gute Rahmenbedingungen für Familien. Wer die Anmeldefristen kennt, die Möglichkeiten von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ausschöpft und den Wiedereinstieg frühzeitig plant, kann Elternzeit und Karriere im öffentlichen Dienst optimal verbinden. Entdecken Sie jetzt aktuelle kommunale Stellenangebote auf praktischkommune.de — darunter auch zahlreiche Elternzeitvertretungsstellen als idealer Einstieg in den öffentlichen Sektor. Mehr über Einstiegsmöglichkeiten erfahren Sie auch in unserem Artikel zu Jobs in der kommunalen Verwaltung 2026.



