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Elternzeit öffentlicher Dienst Gehalt 2026: Ihr vollständiger Ratgeber

Elternzeit öffentlicher Dienst Gehalt 2026: Ihr vollständiger Ratgeber

Was verdienen Sie in der Elternzeit im öffentlichen Dienst? Elterngeld, Gehaltsstufen, TVöD-Regelungen & Elternzeitvertretung 2026 verständlich erklärt.

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PraktischKommune Redaktion

Mission Personal GmbH


Elternzeit im öffentlichen Dienst – was bedeutet das konkret für Ihr Gehalt? Beschäftigte in Kommunen, Landkreisen und Stadtwerken profitieren von besonders geregelten Rahmenbedingungen: Der TVöD und der TV-L bieten klare Vorschriften zu Elterngeld, Gehaltsstufen und Rückkehrrecht, die sich deutlich von der Privatwirtschaft unterscheiden. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zu Gehalt, Elterngeld, Gehaltsstufen öffentlicher Dienst Elternzeit und den Möglichkeiten als Elternzeitvertretung – mit aktuellen Zahlen für 2026.

  1. Was ist Elternzeit im öffentlichen Dienst?
  2. Gehalt während der Elternzeit: Was erhalten Sie?
  3. Elterngeld berechnen: TVöD und TV-L 2026
  4. Gehaltsstufen öffentlicher Dienst und Elternzeit: Was passiert mit Ihrer Einstufung?
  5. Teilzeit in der Elternzeit im öffentlichen Dienst
  6. Elternzeitvertretung im öffentlichen Dienst: Chancen und Gehalt
  7. FAQ: Häufige Fragen zur Elternzeit im öffentlichen Dienst
  8. Fazit und nächste Schritte

Was ist Elternzeit im öffentlichen Dienst?

Elternzeit im öffentlichen Dienst ist der gesetzlich garantierte Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kindes, geregelt durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie ergänzend durch Tarifrecht (TVöD, TV-L). Beschäftigte bei Kommunen, Landkreisen, Stadtwerken oder Bundesbehörden können Elternzeit für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.

Rechtliche Grundlagen: BEEG trifft TVöD

Das BEEG gewährt allen Arbeitnehmern – also auch Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst – bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Der TVöD und der TV-L ergänzen diese gesetzlichen Mindestvorgaben an mehreren Stellen zugunsten der Beschäftigten. Besonders relevant: Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz (§ 18 BEEG), und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie nach der Elternzeit in einer gleichwertigen oder der ursprünglichen Stelle zu beschäftigen. Laut praktischkommune.de sind Elternzeitvertretungen und Rückkehrermodelle in Kommunalverwaltungen besonders etabliert.

Anmeldung und Fristen im öffentlichen Dienst

Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Für Elternzeit, die direkt nach der Geburt oder dem Mutterschutz beginnt, gilt ebenfalls die Sieben-Wochen-Frist vor dem gewünschten Starttermin. Im öffentlichen Dienst ist es üblich, die Anmeldung an das Personalamt zu richten. Sie können die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen – ein wichtiger Vorteil gegenüber starren Privatunternehmen.

Gehalt während der Elternzeit: Was erhalten Sie?

Während der Elternzeit im öffentlichen Dienst wird kein reguläres Gehalt weitergezahlt. Das Arbeitsverhältnis ruht – Ihre Entgeltgruppe und Stufenzugehörigkeit bleiben jedoch erhalten. Was Sie stattdessen erhalten, ist das staatliche Elterngeld.

Übersicht: Einkommensquellen in der Elternzeit

Einkommensquelle Wer zahlt? Höhe (2026) Dauer
Basiselterngeld Bundesamt für Familie (BAFzA) 65–67 % des Nettolohns, min. 300 EUR, max. 1.800 EUR/Monat 12 Monate (+2 Partnermonate)
ElterngeldPlus Bundesamt für Familie (BAFzA) 50 % des Basiselterngelds, max. 900 EUR/Monat Bis zu 24 Monate
Partnerschaftsbonus Bundesamt für Familie (BAFzA) Verlängerung um 4 Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Partner +4 ElterngeldPlus-Monate je Elternteil
Anteiliges TVöD-Gehalt (bei Teilzeit) Arbeitgeber / Kommune Anteilig nach Stunden und Entgeltgruppe Für die Dauer der Teilzeittätigkeit

Jahressonderzahlung in der Elternzeit

Auch bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im TVöD gibt es Besonderheiten: Gemäß § 20 TVöD wird die Sonderzahlung anteilig für die Monate gewährt, in denen Sie Bezüge erhalten haben. Für Elternzeitmonate ohne Bezüge entfällt die Sonderzahlung anteilig. Waren Sie beispielsweise acht Monate im Jahr in Elternzeit, erhalten Sie die Sonderzahlung nur für die vier Beschäftigungsmonate anteilig.

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Elterngeld berechnen: TVöD und TV-L 2026

Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Für TVöD-Beschäftigte ist dabei zu beachten: Einmalzahlungen wie die Jahressonderzahlung werden herausgerechnet. Maßgeblich ist das laufende Tabellenentgelt.

Beispielrechnung: Elterngeld für TVöD EG 9a und EG 13

Entgeltgruppe / Stufe Bruttogehalt 2026 (TVöD-VKA) Netto ca. (Steuerklasse I) Basiselterngeld ca. (67 %)
EG 6, Stufe 3 3.042 EUR ca. 2.140 EUR ca. 1.434 EUR
EG 9a, Stufe 3 3.756 EUR ca. 2.590 EUR ca. 1.735 EUR
EG 11, Stufe 3 4.518 EUR ca. 3.060 EUR ca. 1.800 EUR (Deckel)
EG 13, Stufe 3 (öffentlicher Dienst 13 Gehalt Elternzeit) 5.439 EUR ca. 3.540 EUR ca. 1.800 EUR (Deckel)
EG 15, Stufe 5 7.118 EUR ca. 4.340 EUR ca. 1.800 EUR (Deckel)

Hinweis: Netto- und Elterngeldangaben sind Richtwerte gemäß TVöD 2026-Tabelle. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Gemaess TVöD 2026 sind die Tabellenwerte nach der aktuellen Tarifrunde gültig.

Besonderheit: Öffentlicher Dienst EG 13 Gehalt Elternzeit

Beschäftigte im öffentlichen Dienst EG 13 – etwa Ingenieure, Juristen oder wissenschaftliche Fachkräfte – stoßen beim Elterngeld schnell an die Deckelung von 1.800 EUR Basiselterngeld. Für diese Gruppe lohnt sich besonders die Prüfung des ElterngeldPlus in Kombination mit Teilzeitarbeit: Wer in der Elternzeit 50 % Teilzeit arbeitet, erhält ElterngeldPlus und erzielt damit über einen längeren Zeitraum kombiniert mehr Gesamteinkommen. Nutzen Sie unseren TVöD Gehaltsrechner, um Ihr individuelles Brutto-Netto-Verhältnis zu berechnen.

Praxis-Tipp: Beantragen Sie Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt – rückwirkend wird nur für maximal drei Monate gezahlt. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit Ihren Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen im selben Jahr.

Gehaltsstufen öffentlicher Dienst und Elternzeit: Was passiert mit Ihrer Einstufung?

Die Gehaltsstufen öffentlicher Dienst Elternzeit sind ein zentrales Thema für alle, die planen, mehrere Jahre in Elternzeit zu gehen. Gemäß § 17 Abs. 3 TVöD werden Elternzeiten von bis zu fünf Jahren bei der Stufenlaufzeit nicht berücksichtigt – sie gelten als „unschädliche Unterbrechung".

Stufenentwicklung: Vor, während und nach der Elternzeit

Zeitraum Stufenentwicklung Beispiel EG 9a
Vor Elternzeit: Stufe 2 erreicht Laufzeit zur Stufe 3: 3 Jahre Beginn Stufenlaufzeit: Januar 2024
Elternzeit: 2 Jahre (2024–2026) Laufzeit pausiert Keine Stufenentwicklung
Rückkehr: Januar 2026 Laufzeit läuft weiter – fehlende Zeit wird nachgeholt Stufe 3 wird Januar 2027 erreicht (statt Januar 2027 ohne Pause = gleich)

Länger als 5 Jahre in Elternzeit: Was dann?

Elternzeiten, die fünf Jahre überschreiten, werden nach TVöD wie Unterbrechungszeiten ohne Tarifschutz behandelt: Der überschreitende Zeitraum kann die Stufenlaufzeit verlängern. In der Praxis sind Elternzeiten über fünf Jahre selten, da der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit auf drei Jahre pro Kind begrenzt ist – es sei denn, Restelternzeit aus dem ersten Lebensjahr wird auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Für Beamte gelten abweichende Regelungen nach den jeweiligen Landesbeamtengesetzen; die Besoldung ruht ebenfalls, und die Stufenentwicklung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Infografik: elternzeit öffentlicher dienst gehalt
Infografik: Elternzeit öffentlicher Dienst Gehalt 2026: Ihr vollständiger Ratgeber

Teilzeit in der Elternzeit im öffentlichen Dienst

Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist im öffentlichen Dienst eine bewährte Strategie, um finanzielle Einbußen zu minimieren und die Karriere weiterzuführen. Laut praktischkommune.de nutzen immer mehr Beschäftigte in Kommunalverwaltungen diese Kombination aus Elterngeld und anteiligem TVöD-Gehalt.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Teilzeit in der Elternzeit

  1. Schritt 1: Anspruch prüfen — Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in der Elternzeit (§ 15 Abs. 5 BEEG), wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat – das ist bei Kommunen immer der Fall.
  2. Schritt 2: Antrag stellen — Stellen Sie den Antrag auf Elternteilzeit spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Personalamt. Nennen Sie Umfang, Lage und Dauer der gewünschten Teilzeit.
  3. Schritt 3: Einigung abwarten — Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten und die Teilzeit bewilligen oder dringende betriebliche Gründe geltend machen. Im öffentlichen Dienst wird eine Ablehnung selten ausgesprochen.
  4. Schritt 4: Eingruppierung und Vergütung klären — Bei Teilzeit erhalten Sie Ihr TVöD-Gehalt anteilig nach Stundenzahl. Ihre Entgeltgruppe und Stufenzugehörigkeit bleiben unverändert.
  5. Schritt 5: Elterngeldanpassung beachten — Informieren Sie die zuständige Elterngeldstelle über die Aufnahme der Teilzeittätigkeit. Ihr Elterngeld wird entsprechend Ihres neuen Einkommens neu berechnet.

Kombination ElterngeldPlus und Teilzeit: Das Rechenbeispiel

Eine Verwaltungsfachangestellte in Stufe 4 EG 9a in einer 80.000-Einwohner-Stadt verdient brutto ca. 4.028 EUR (TVöD-VKA 2026). In Elternzeit mit 50-%-Teilzeit (16 Std./Woche) erhält sie ca. 2.014 EUR brutto Teilzeitgehalt plus ElterngeldPlus von bis zu 900 EUR = ca. 2.914 EUR Gesamteinkommen monatlich – gegenüber 0 EUR reiner Elternzeit mit nur 1.800 EUR Basiselterngeld ein spürbarer Vorteil. Erkunden Sie auch unsere Ratgeberseite zu Teilzeit im öffentlichen Dienst mit Kinderbetreuung für weitere Tipps.

Elternzeitvertretung im öffentlichen Dienst: Chancen und Gehalt

Elternzeitvertretungen sind ein zentrales Instrument kommunaler Personalplanung. Auf kommunale Stellenangebote auf praktischkommune.de finden sich regelmäßig befristete Positionen als Elternzeitvertretung – von der Projektkoordination über Stadtkassenmitarbeit bis hin zu pädagogischen Fachkräften in Kitas.

Gehalt und Eingruppierung als Elternzeitvertretung

Als Elternzeitvertretung werden Sie regulär nach TVöD oder TV-L vergütet – entsprechend der Tätigkeit und Ihrer Qualifikation. Die befristete Natur des Vertrags ändert nichts an der tariflichen Eingruppierung. Gemäß TVöD 2026 ergibt sich folgendes Bild für typische Elternzeitvertretungs-Positionen:

Typische Stelle (Elternzeitvertretung) Entgeltgruppe TVöD Bruttogehalt Stufe 1 (2026) Bruttogehalt Stufe 3 (2026)
Bürosachbearbeiter/in Verwaltung EG 6 2.819 EUR 3.042 EUR
Sachbearbeiter/in Finanzen / Stadtkasse EG 9a 3.448 EUR 3.756 EUR
Projektkoordination EG 10–11 4.032–4.186 EUR 4.375–4.518 EUR
Architekt/in, Ingenieur/in EG 11–12 4.186–4.628 EUR 4.518–5.003 EUR
Erzieher/in (Kita) S 8a (TVöD SuE) 3.386 EUR 3.761 EUR
Öffentlichkeitsarbeit / Marketing EG 9b–10 3.566–4.032 EUR 3.869–4.375 EUR

Alle Angaben gemäß TVöD-VKA Gehaltstabelle 2026, Tarifrunde 2026.

Vorteile einer Elternzeitvertretung für Berufseinsteiger

Eine Elternzeitvertretung bietet besonders für Berufseinsteiger und Quereinsteiger eine hervorragende Möglichkeit, im öffentlichen Dienst Fuß zu fassen. Die Befristung sollte nicht abschrecken: Viele Kommunen übernehmen leistungsstarke Vertretungskräfte im Anschluss in unbefristete Stellen. Wichtig: Stufenlaufzeiten aus der Vertretungszeit werden bei einer direkten Weiterbeschäftigung angerechnet. Aktuelle Elternzeitvertretung Jobs im öffentlichen Dienst finden Sie direkt auf praktischkommune.de. Auch ein Blick in unsere Übersicht aller Berufsfelder im öffentlichen Dienst hilft, die richtige Stelle zu identifizieren.

Praxis-Tipp: Bewerben Sie sich auf Elternzeitvertretungen auch dann, wenn Sie langfristig eine unbefristete Stelle suchen. In vielen Kommunen – besonders in Städten wie München, Köln, Hamburg und Berlin – sind befristete Vertretungskräfte häufig die erste Wahl für nachfolgende Festanstellungen. Nutzen Sie die Zeit aktiv für Netzwerken und Leistungsnachweis.

FAQ: Häufige Fragen zur Elternzeit im öffentlichen Dienst

Bekomme ich im öffentlichen Dienst während der Elternzeit weiterhin Gehalt?

Nein, das reguläre Gehalt wird während der Elternzeit nicht weitergezahlt. Stattdessen erhalten Sie Elterngeld vom Staat, das 65–67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt beträgt, maximal 1.800 EUR monatlich (Basiselterngeld). Beschäftigte im öffentlichen Dienst können jedoch ergänzend Teilzeitarbeit in der Elternzeit ausüben und dabei anteiliges TVöD-Gehalt erhalten.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Gehaltsstufe im öffentlichen Dienst aus?

Elternzeiten von bis zu fünf Jahren werden gemäß TVöD § 17 Abs. 3 nicht als Stufenlaufzeit angerechnet. Das bedeutet: Ihre Gehaltsstufe steigt während der Elternzeit nicht weiter an. Kehren Sie zurück, setzen Sie die Stufenentwicklung fort, als wäre die Elternzeit eine Pause – längere Elternzeiten verlangsamen also den Aufstieg in höhere Entgeltstufen.

Was gilt beim Gehalt für Elternzeitvertretungen im öffentlichen Dienst?

Elternzeitvertretungen werden regulär nach TVöD oder TV-L in der entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert und erhalten das volle Gehalt für die ausgeübte Tätigkeit. Der Vertretungsvertrag ist befristet, begründet aber dennoch alle tariflichen Ansprüche (Jahressonderzahlung, Stufenentwicklung etc.) anteilig für die Beschäftigungszeit.

Kann ich während der Elternzeit im öffentlichen Dienst Teilzeit arbeiten und wie viel darf ich verdienen?

Ja, während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten – auch beim selben Arbeitgeber. Das dabei erzielte Einkommen wird anteilig auf das Elterngeld angerechnet: Ihr Elterngeld sinkt entsprechend, sodass Gesamteinkommen und Elterngeld zusammen in der Regel unter der Elterngeldobergrenze bleiben.

Hat die Elternzeit Einfluss auf meine Zusatzversorgung (VBL) im öffentlichen Dienst?

Während der Elternzeit ohne Bezüge werden keine Umlagen zur Zusatzversorgungskasse (VBL) abgeführt, da keine beitragspflichtigen Entgelte gezahlt werden. Elternzeitzeiten können jedoch als unschädliche Unterbrechungszeiten gewertet werden, sodass die Wartezeiten für die Betriebsrente nicht verloren gehen. Details regelt die jeweilige Satzung der Versorgungsanstalt.

Fazit: Elternzeit im öffentlichen Dienst gut planen

Elternzeit im öffentlichen Dienst ist dank TVöD, BEEG und klar geregelter Tarifrechte eine vergleichsweise gut abgesicherte Phase. Das reguläre Gehalt ruht zwar, doch Elterngeld, Teilzeitoptionen und stabile Gehaltsstufen sorgen für Planungssicherheit. Besonders bei höheren Entgeltgruppen wie EG 13 öffentlicher Dienst Elternzeit lohnt sich eine individuelle Berechnung – der Elterngeld-Deckel von 1.800 EUR greift schnell. Als Elternzeitvertretung wiederum eröffnen sich attraktive Einstiegsmöglichkeiten mit vollem TVöD-Gehalt und Übernahmepotenzial.

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